ich habe ein Problem mit Plenty.
Am 01.09 wechsele ich in einen neuen Tarif wie wohl alle von euch. Bestandteil meines alten Vertrages war ein Auftragspaket, welches ich einmalig jährlich im Voraus bezahlt habe. Dieses Paket begann am 26.06.17 und hat sich jährlich um ein Jahr verlängert.
Da dieses Auftragspaket am 01.09. seine Gültigkeit verliert, habe ich die etwas über € 1360.- nicht bezahlt, sondern eine Abschlussrechnung für die Zeit zwischen dem 26.06.26 und 31.08.26 gefordert. Die Buchhaltung möchte aber das ich den gesamten Betrag überweise damit Plenty den Zuviel bezahlten Betrag nach und nach mit meinen neuen Rechnungen verrechnen kann.
Darauf habe ich aber keine Lust und ich empfinde es als auch nicht angemessen, schließlich bin ich keine Bank und benötige mein Geld in diesen ja nicht gerade leichten Zeiten selbst.
Jedenfalls habe ich das Geld nicht überwiesen und nun droht Plenty mit Sperrung falls ich nicht innerhalb von 6 Tagen überweise.
Wie bitte ist eure Einschätzung dieser Situation.
Herzliche Grüße, Jürgen
Verstehe ich es richtig, das Du das Paket erst überweisen sollst, damit Plenty Dir das gleiche Geld nach & nach - also nicht auf 1x - wieder zurück zahlt?
Was ist denn das für eine Art & Weise von Plenty?
Da Du ja zum 01.09. einen einen neuen Vertrag bekommst, müsstest Du ja auch noch diesen Betrag zahlen - müsstest also 2x ein Paket zahlen, oder?
vielen Dank für deine Antwort.
Ab dem 01.09. bezahle ich nur noch eine montaliche Miete und in diesen neuen Tarifen gibt es keine jährlichen zusätzliche Auftragspakete mehr (zumindest nicht für meinen Tarif), sondern man bezahlt monatlich. Ich habe die letzten Jahre eine monatliche Gebühr bezahlt und zusätzliche dieses jährlich anfallende Auftragpaket. Es war damals etwas günstiger und deshalb habe ich mich für diese Variante entschieden.
und ja Plenty möchte gerne nochmals diese 1360 Euro und dieses Geld die nächsten Monate mit meiner monatlichen Gebühr verrechen und wenn ich das nicht bezahle, dann sperren sie mir meinen Shop, so sieht es aus
Das würde ich mir in den AGB anschauen was dazu da drin steht.
Falls da nichst steht, anwaltlich prüfen lassen und vorher schriftlich Einspruch einlegen bei Plenty.
Das klingt plausibel für mich. Es sollte so sein, dass du dann die folgenden Monate so lange nichts bezahlst, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Das würde ich mir genau bestätigen lassen.
Vielleicht kannst du das telefonisch besser klären?
Hier zu streiten (nicht zahlen, Shop sperren, Anwalt…) finde ich nicht sinnvoll, nur weil sich 1000eur Zahlung um ein paar Monate verschieben.
viele unserer Kunden haben auch Auftragspakete im alten Vertrag gebucht.
Da der neue Tarif ein „all incl.“-Tarif ist, d.h. Aufträge werden nicht on top berechnet, verfallen diese Pakete mit dem neuen Vertrag.
Bei all diesen Kunden sind diese Auftragspakete mit der neuen Grundgebühr verrechnet worden.
Egal wie und was evtl. die AGBs in dieser Angelegenheit sagen, würde ich an Deiner Stelle nachgeben. Plenty sitzt am längeren Hebel, und ein gesperrtes System, mit evtl. Konsequenzen auf den Marktplätzen (verspäteter Versand etc) wird vermutlich teuer werden…
Und ich denke, wenn es rechtlich „unsauber“ wäre, würde Plenty anders damit umgehen…
Ich verstehe deinen Gedankengang dahinter und kann gut nachvollziehen das man als Händler gerade im Moment nicht auf Liquidität verzichten kann. Ich verstehe deinen Eingangspost aber so das du die Zahlung für ein vorher vereinbartes Auftragspaket, das im Voraus gezahlt werden soll, wegen der kommenden Vertragsänderung zurückhälst, ist das richtig? In dem Fall wäre ich leider auf der Seite von Plenty, wenn die Zahlung in voller Höhe im Voraus vereinbart ist, dann muss du dich auch daran halten.
Früher sind nicht genutzte Aufträge aus den Pakete einfach verfallen, das ist jetzt ja zum Glück nicht der Fall.
ja stimmt, ich habe Plenty angeboten den Betrag zwischen dem 26.06 und 31.08. zu bezahlen und nicht den Betrag bis zum 26.06.27. Ab dem 01.09. würde ich dann meine neue monatliche Gebühr zu bezahlen. Ich kann ja nichts dafür das Plenty meinen Vertag während der Laufzeit verändert aber wenn ein Vertragspartner genau das tut, dann sollte er meiner Einschätzung nach nicht das auf Kosten des anderen machen.
Wie lange würde das Auftragspaket denn sonst im Durchschnitt reichen? Bitte versteh’ mich nicht falsch, ich kann total nachvollziehen das du dir die Liquidität erhalten möchtest, aber ein echter Schaden (im Sinne von gezahlten und nicht abrufbaren Leistungen) entsteht dir doch gar nicht, weil die zu viel gezahlten Beträge auf die monatlichen Kosten angerechnet werden. Wenn ich mir die Angebote so ansehe, die andere Händler hier veröffentlicht haben, wäre das verbliebene Guthaben doch wahrscheinlich eh innerhalb von 1-2 Monaten vollständig verrechnet worden.
Hallo Johannes, da ich ich einen kleinen Shop habe, habe ich bei dieser Gelegenheit meinen Shop auf lite+ reduziert, was bedeudet das ich ca. für 5-6 Monate in Vorleistung gehen würde.
ich frage mich warum man mir überhaupt diese Rechnung in voller Höhe geschickt hat. Plenty wusst ja schon lange das der Tarif umgestellt wird und es ab dem 01.09. keine Auftragspakete mehr geben wird. Ich muß das Paket noch für 67 Tage bezahlen, was einen Betrag von brutto € 251,20 entspricht und genau diesen Betrag werde ich überweisen.
Ich hatte mich zwar eigentlich dazu entschieden, mich künftig herauszuhalten. Aber da das System bei plenty hat, hier mein Senf als persönliche Einschätzung dazu (keine Rechtsberatung und keine Gewähr!):
Das Auftragspaket hat sich am 26.06.2026 mangels Kündigung um ein Jahr verlängert. Die Jahresrechnung ist deshalb zunächst wirksam entstanden und fällig geworden (§ 28 Abs. 1, § 12 Abs. 2 der PlentyONE-AGB). Zu zahlen ist davon aber nur der Anteil für die Zeit vom 26.06. bis 31.08.2026 – berechnet nach den tatsächlich verbrauchten Aufträgen zum rabattierten Monatspreis.
Der Rest ist nicht geschuldet. Plenty stellt den Vertrag zum 01.09.2026 selbst auf ein neues Tarifmodell um und regelt die Vergütung ab diesem Tag neu – das alte Paketentgelt kann daneben nicht weiterlaufen (§§ 133, 157 BGB).
Auch wenn man das anders sähe, müsste plenty den Anteil ab 01.09. sofort zurückzahlen (§ 812 Abs. 1 Satz 2 BGB). Geld zu fordern, das man sofort zurückgeben müsste, ist rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB). Dieselbe Wertung liegt § 547 Abs. 1 Satz 1 BGB zugrunde, da SaaS-Verträge mietrechtlich einzuordnen sind (BGH, Urteil vom 15.11.2006 – XII ZR 120/04); plenty würde den überschießenden Betrag zinslos halten, während das Gesetz vorausgezahlte Beträge für die Zeit nach Vertragsende sogar ab Empfang verzinst wissen will (§ 547 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Plenty darf für die verkürzte Zeit auch nicht den Jahresrabatt streichen und teurer nachberechnen – wer die vorzeitige Beendigung selbst herbeiführt, kann daraus keinen Vorteil zulasten des Kunden ziehen (§ 242 BGB).
Auf die vorgeschlagene Verrechnung über künftige Rechnungen muss man sich daher nicht einlassen. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage und es wäre ein zinsloser Kredit.
Vorsicht beim geschuldeten Anteil: Nur hier droht Verzug.
Beim geschuldeten Anteil ist zeitlich zu unterscheiden. Der bis heute aufgelaufene Verbrauchsanteil lässt sich aus den eigenen Systemdaten und dem Vertrag berechnen, und die Sperrandrohung mit Frist gilt als Mahnung – insoweit kann trotz überhöhter Rechnung Verzug eintreten (§ 286 BGB). Dieses Risiko lässt sich nur durch Zahlung des aufgelaufenen Anteils beseitigen, mit ausdrücklicher Bestimmung, dass auf den Verbrauch seit dem 26.06. bis zum Tag der Zahlung geleistet wird (§ 366 Abs. 1 BGB).
Der Anteil für die verbleibenden Tage bis zum 31.08. steht dagegen noch gar nicht fest – er hängt vom künftigen Auftragsverbrauch ab und ist derzeit von niemandem bezifferbar; insoweit scheidet Verzug aus (§ 286 Abs. 4 BGB; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.03.2026 – 9 U 95/25). Die endgültige Berechnung ist erst nach Ablauf des 31.08. möglich – genau dafür ist die geforderte Abschlussrechnung der richtige Weg.
Mit dem nicht geschuldeten Rest ab 01.09. kann plenty dagegen niemals Verzug begründen. Verzug setzt eine bestehende Forderung voraus, und die fehlt hier (§ 286 Abs. 1 BGB). Eine darauf gestützte Sperre (§ 29 der AGB) wäre unzulässig und würde plenty schadensersatzpflichtig machen, etwa für Umsatzausfall (§ 280 Abs. 1 BGB). Die geforderte Abschlussrechnung bleibt berechtigt; sie rechtfertigt aber nicht, auch den selbst berechenbaren geschuldeten Anteil zurückzubehalten.
Das ist eine Beschreibung der Machtverhältnisse, aber keine Rechtfertigung. Und da die Umstellung alle Altverträge betrifft, lohnt eine Überschlagsrechnung. Über sämtliche Bestandskunden summiert sich die Verrechnungspraxis zu einem erheblichen zinslosen Zwangsdarlehen der Kundschaft an plenty. Das ist keine Einzelfall-Kulanz, sondern System.
Die Abwägung „Rechtsstreit mit Anwalt oder hinnehmen“ ist zwar unvollständig. Aber ob und in welcher Höhe überhaupt eine durchsetzbare Forderung besteht, und wie auch eine Zahlung rechtssicher zu gestalten wäre, ist eine Frage für eine anwaltliche Beratung.
Letztlich ist es aber objektiv eine kaufmännische Abwägung, ob man sich wirklich auf einen Rechtsstreit einlassen will, einen Anwalt bezahlen und die Gefahr in Kauf nehmen will, dass die Sperrung erfolgt und das auf einen langen (!) Rechtsstreit mit anschließender Kündigung hinausläuft. Wenn das zeitnah ohnehin verrechnet wird, dann sollte man in diesen Dimensionen den pragmatischen Weg gehen und es hinnehmen, wie im Thread auch schon angemerkt wurde.
Am Beispiel von Forderungen gegenüber Endkunden: Wir hatten erst ab 1 T€ Streitwert überhaupt die zivilrechtlichen Ansprüche vor Gericht durchgesetzt. Denn Recht bekommen kann teuer sein, aber davon kann man sich regelmäßig nichts kaufen.
Hallo Uli, danke für deine Antwort und klar für Plenty ist es prima nochmals die Auftragsgebühren von vielen Händlern zu kassieren, so schafft man für sich selbst große kostenlose Liquidität, aber nimmt sie dafür gleichzeitig im kleineren Rahmen auf viele Schultern verteilt den anderen. Wenn Händler das akzeptieren dann ist es ja auch in Ordnung, aber wenn jemand wie ich sagt das möchte ich nicht, dann sollte auch das kein Problem sein. so jedenfalls stelle ich mir eine faire Zusammenarbeit vor.
Danke für die Ausführung. Mir war es auch ein bisschen aufgestoßen, dass der „Restwert“ unserer schon bezahlten Auftragspakete nicht zurückgezahlt, sondern für die Zahlung der zukünftigen Rechnungen genutzt werden soll. Und vor allem, dass plenty das einfach selbst entschieden hat, obwohl ich selbst um Rückzahlung gebeten hatte.
Bei uns sprechen wir von einem fünfstelligen Betrag, den wir zum Wechseldatum zurückbekommen müssten. Fairerweise wird dieser aber auch nach wenigen Monaten aufgebraucht sein.
Einen Streitfall werden wir aber wohl deshalb auch nicht aufmachen. Wer schon mal versucht hat die plenty Buchhaltung zu kontaktieren weiß, wie sich das zieht.
Hallo @Marlon Franke, vielen Dank für diese ausführliche Einschätzung, sie deckt sich mit meinem Rechtsempfinden. Da der Betrag für des Auftragspaket fest steht, habe ich die geforderte Nettosumme (€ 1.150.-) durch 365 Tage geteilt und diese Summe mit meinen noch offenen 67 Tagen multipliziert (Tage zwischen dem 26.06. und dem 31.08.). Die Summe plus MwSt. ergibt einen Bruttobetrag von € 251,20. Diesen Betrag habe ich vor einigen Stunden überwiesen.