Hi Alex,
die entscheidende Frage ist objektiv nicht, ob ein Kunde darum bittet, sondern ob eine bemängelte Rechnung auch tatsächlich umsatzsteuerlich nicht korrekt ist.
Zwar handelt es sich bei dem Vertex Engine um ein Modell, bei dem für die EU abertausende HS-Codes in nur rund 80 Tax Codes komprimiert werden, was im Zweifel durchaus problematisch sein kann. Aber bei Dir geht es um eine überschaubare Anzahl an eindeutigen PTCs. Und wenn man mal von inländischen Umsetzungen des Reverse Charge Verfahrens absieht (ggf. von Bedeutung beim Versand aus einem ausländischen FBA-Lager innerhalb des gleichen Landes), dann kann es nur zwei Möglichkeiten geben; entweder es greift der anzuwendende lokale USt-Satz im Zielland bei einer B2C-Transaktion oder es handelt sich um eine ustfr. igL. Und diesbezüglich habe ich insoweit noch niemals Probleme identifizieren können.
Hast Du denn Beispiele (PM)?
Unterschieden werden müssen zwei Fehlerarten:
- Falscher Rechnungsempfänger oder falsche Rechnungsadresse
In diesem Fall muss sich der Kunde direkt an Amazon wenden, um eine Rechnungskorrektur zu veranlassen.
Die Korrektur erfolgt via VIDR, also durch Erstellung einer Gutschrift und berichtigten Rechnung auf Grundlage der importierten Berichte.
- Falsche Berechnung
Andere Korrekturen als die in Punkt 1 bezeichneten können grundsätzlich nicht durch den Kunden bei Amazon beantragt werden.
2.1 Prüfung und Ursache
Wenn die Berechnung tatsächlich falsch erfolgt sein sollte, so muss dies eine Ursache haben. Dies könnte (abgesehen von „Spezialfällen“) faktisch nur aus einer falschen Definition des PTC für die ASIN resultieren.
Der Fehler müsste also für die Zukunft verhindert werden. Eine nachträgliche Änderung für eine existierende Transaktion kann jedoch via VCS nicht erfolgen.
2.2 Lösung
Da die Änderung nicht durch den Kunden bei Amazon beantragt werden kann und eine manuelle Änderung durch den Verkäufer ausgeschlossen ist, bliebe nur noch eine Berichtigung außerhalb von Amazon.
In der Realität müsste der Kunde dazu anrufen (proaktiv oder durch Aufforderung) und die eigene E-Mail-Adresse mitteilen, da die Kommunikation innerhalb von Amazon ja entsprechend eingeschränkt (…) ist.
Dann müsste man eine Stornorechnung und berichtigte Rechnung erstellen und dem Kunden beide übermitteln.
VG
Marlon
P.S.:
Wichtig ist darüber hinaus die Compliance insgesamt. Es muss sichergestellt sein, dass zwei identische Transaktionen aus unterschiedlichen OMPs und dem Webshop umsatzsteuerlich identisch behandelt werden. Anders formuliert, darf VCS nicht zu einem anderen Ergebnis kommen als sich dies auf den Standortkonfigurationen in plenty ergeben würden.