BFSG - Hier mal ein Artikel, wer davon befreit sein kann

Hi,

das Thema BFSG steht unmittelbar vor der Tür aber nicht jeder Onlinehändler dürfte direkt davon betroffen sein, abhängig davon wie groß er ist:

Das Gesetz sieht eine wichtige Ausnahme für Kleinstunternehmen vor. Zur Prüfung, ob ein Unternehmen von der Ausnahme Gebrauch machen kann, sind zwei Kriterien entscheidend. Unternehmen müssen die Anforderungen an den barrierefreien Shop nicht erfüllen, wenn sie weniger als zehn Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro erzielen.

  1. Beschäftigtenzahl: Maßgeblich ist dabei der europäische KMU-Standard (Empfehlung 2003/361/EG). Es zählen sowohl Vollzeitkräfte als auch Teilzeitkräfte, letztere anteilig, in die Berechnung ein. Entscheidend ist also nicht nur die Anzahl der Köpfe, sondern der rechnerische Personalwert. Wir haben die konkrete Berechnung bereits erklärt.
  2. Umsatzgrenze: Maßgeblich ist der Jahresdurchschnitt des Vorjahres – also für die Prüfung im Jahr 2025 die Zahlen aus 2024. Überschreitet ein Unternehmen im darauffolgenden Jahr die Schwelle, fällt die Ausnahme weg. Wer knapp an der Grenze liegt oder erst neu gegründet wurde, sollte rechtzeitig mit seinem Steuerbüro sprechen und prüfen, wie sich die Zahlen entwickeln – gerade bei saisonal schwankenden Einnahmen.

Quelle: Kleinstunternehmen und das BFSG: Wer kann sich auf die Ausnahme berufen?

Generell würde ich das nicht unbedingt als einen Freifahrtschein sehen aber das Thema könnte dem Ein oder Anderen etwas „Druck“ nehmen.

Ich persönliche werden jedenfalls versuchen unseren Shop dennoch zügig Barrierefrei zu gestalten, da eine leichtere Bedienung am Ende jeden zugutekommt.

Grüße
Jens

Das macht definitiv Sinn.
Ich habe mich mit dem Thema BFSG in den letzten Monaten ausführlich beschäftigen dürfen. Und bisher ist nur klar, dass vieles noch nicht klar ist.

Es ist ähnlich wie bei der DSGVO, das Gesetz ist das eine, die Umsetzung etwas anderes. Es wird Jahre dauern, bis die Gerichte die wichtigsten Fragen abschließend geklärt haben.
Die Aufsichtsbehörde ist bisher nur theoretisch im Aufbau, die gesetzlich avisierte Beratung für Kleinstunternehmen ist zumindest in Grenzen verfügbar.
Ich befürchte, die einzigen, die wirklich gut vorbereitet sind, sind die Abmahnanwälte…

Einen guten Überblick kann man sich übrigens bei der IHK Köln verschaffen, die Seite ist auch für Nicht-Juristen geeignet.

Wie schaut es eigentlich mit der Barrierefreiheitserklärung aus?

Lese das immer wieder, aber der Context erklärt sich mir nicht, mal wird von Institutionen gesprochen, dann von öffentlichen Einrichtungen, mal Unternehmen.

Wird die nun von Onlineshops benötigt oder nicht?

Kurz ja, aber nur wenn du nicht zu den Ausnahmen gehörst.

Eindeutig ja, und soweit es Online-Shops betrifft, gibt es nach meinem Wissensstand auch nur 2 Ausnahmen, einmal die von @JVolke genannte für sog. Kleinstunternehmen und zum anderen für reine B2B-Angebote.