Ich wurde heute von einem Kunden darauf hingewiesen, dass er die E-Rechnung so nicht akzeptieren könne, da in den Daten unser Shoptitel stehen würde und nicht der Firmenname.
Zudem dürfe an dieser Stelle nicht der eingetragene Ansprechpartner stehen. Der ist nämlich nur mit einem Komma getrennt. (Könnte man natürlich für jeden Kunden extra beheben, indem man den Namen bei der Rechnungsadresse im Auftrag rauslässt, ist aber eigentlich auch keine vernünftige Lösung)
Ich verstehe auch nicht, warum nicht wenigstens eine neue Zeile dafür aufgemacht wird.
Bei genauerer Prüfung ist mir dann noch aufgefallen, dass es sich nicht einmal um unsere USt-ID-Nr. handelt.
Ich habe keine Ahnung wo das System sich diese Daten holt, wem die Nummer gehört oder Sonstiges. In unseren Stammdaten ist alles korrekt hinterlegt gewesen.
Man könnte dann hingehen und mühsam bei den Dokumenten alles überschreiben lassen (hoffe ich zumindest, dass das wenigstens funktioniert.) aber das ist ein fataler Fehler und wenn die falsche USt-ID-Nr. auch bei anderen Kunden ausgegeben wird, kann das noch richtig zu Problemen führen!
Und gerade habe ich dann festgestellt, dass ich den Namen wenigstens überschreiben kann, aber nicht die USt-ID-Nr.
Ihr solltet das vermutlich alle mal dringend checken, ob ihr nicht auch betroffen seid.
Beim DocumentBuilder kann man, wenn man die Vorlage kurzfristig deaktiviert (wie bei allen Änderungen), rechts neben dem „Bearbeiten-Stift“, die XML-Daten bearbeiten.
Passt bei euch nur der Name nicht? Oder auch ein Problem mit der USt-ID-Nr.?
die UID wird bei uns korrekt ausgegeben, aber beim Firmenname wird bei uns das ausgegeben, was man unter Einrichtung > Einstellungen > Mandant > Mandantenname > Einstellungen eingetragen hat.
Das Problem wurde im alten Forum seit ca. anderthalb Jahren diskutiert,
ABER:
Der Kunde hätte aktuell keinen Anspruch auf eine E-Rechnung. Er muss sie zwar annehmen, aber der Verkäufer muss sie noch nicht ausstellen.
Wenn eine E-Rechnung nicht valide ist, dann ist sie gem. UStG eine sonstige Rechnung. Und wenn diese sonstige Rechnung alle Pflichtangaben enthält, dann ist es auch eine ordentliche Rechnung; und die müsste der Kunde auch akzeptieren.
Natürlich war das jetzt nur eine rein rechtliche Einschätzung und nicht servicebezogen formuliert.
Wenn eine öffentliche Einrichtung bei uns bestellt und auf E-Rechnung besteht, könnte ich mit der Rechtslage dahingehend argumentieren dass sie die normale Rechnung akzeptieren, weil Vertrag rechtsgültig geschlossen, bla bla, und die das intern bei sich regeln müssen, wenn deren internes System auf E-Rechnung tatsächlich schon bestehen sollte.
Dann brauch ich mir aber keine Hoffnung machen, dass die ein weiteres mal bei uns bestellen.
Eine Trennung der Definition einer E-Rechnung gem. ERechV und UStG ist zwar seit 01.01.2025 nicht mehr möglich, da eine E-Rechnung nach ERechV die Anforderungen gem. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG erfüllt.
Aber ich bin jetzt von einer B2B-Transaktion ausgegangen: Und hier gelten die Übergangsvorschriften gem. BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 Tz. 63, 64.
Bei einer B2G-Transaktion greift hingegen ohnehin schon seit 2020 die ERechV. Bei einem öffentlichen Auftraggeber geht es objektiv nicht um Kundenservice, sondern um die Rechtspflicht – und ohne ordnungsgemäße Rechnung (verpflichtende XRechnung) gibt es einfach kein Geld.
Gut, ich stecke wirklich null in der Rechtslage, ich bekomms auf den Tisch wenn Kunde XY irgendwas fordert, und die E-Rechnung es nicht hergibt Ob die dann ein Recht drauf haben, oder es nur wünschen ist dann zweitrangig. Ich sorge dafür dass der Kunde bekommt was er möchte.
…aber es ist eine echte Bereicherung, dass du und dein Fachwissen hier sind <3
Vielen Dank. Das hat im ersten Step sehr gut geholfen.
Auch wenn es bei uns auch funktioniert hat die XLM-Daten unter Namen zu überschreiben. Damit ist wohl doch der Firmenname gemeint.
Die USt-ID-Nr. (falls sonst wer das Problem hat) wird unter Einrichtung > Mandant > Mandantenname > Standorte > Deutschland > Buchhaltung > Debitorenkonten > „Länderspezifische Umsatzsteuersätze“ eingetragen. Da gab es wohl damals einen Fehler durch die Umsatzsteuerregelung auf 16% und dadurch war eine seit einem Jahrzehnt abgelaufene Nummer wieder aktiv.