How-To: Auskunftsersuchen nach DSGVO

Achtung: Es ist/sind DSGVO-Füchse/Abmahner unterwegs.

Der Kunde (in unserem Fall ein Herr mit Doppel- Vornamen und Nachname wie die Tätigkeit wo man sich um Alte oder Kranke kümmert) macht gezielt Bestellungen und Kurz danach kommt die Anfrage.

Das Schreiben

Auskunftsersuchen nach Art. 15 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung

(DS-GVO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erbitte ich von Ihnen gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO unentgeltliche und schriftliche Auskunft, ob Sie mich betreffende personenbezogene Daten verarbeiten (Definition des Begriffs „Verarbeitung“ siehe Art. 4 Nr. 2 DS-GVO).

Falls ja, schließe ich folgende Fragen an:

  1. Welche mich betreffenden personenbezogenen Daten verarbeiten Sie?

  2. Zu welchem Zweck (welchen Zwecken) verarbeiten Sie diese Daten?

  3. Woher stammen diese mich betreffenden Daten?

  4. Haben Sie diese Daten an Dritte übermittelt oder planen Sie, diese an Dritte zu übermitteln? Wenn ja, an wen, wann und zu welchem Zweck (welchen Zwecken)?

  5. Wie lange werden Sie meine Daten verarbeiten (Stichwort Datenlöschkonzept)?

  6. Haben Sie hinsichtlich meiner Person ein Profil angelegt? Falls ja, teilen Sie mir den Inhalt dieses Profils und die Art und Weise des Zustandekommens dieses Profils bitte mit.

  7. Welchen aktuellen Scorewert übermitteln Sie hinsichtlich meiner Person und welche genaue Bedeutung hat dieser Scorewert? An wen haben Sie meinen Scorewert in den letzten 12 Monaten übermittelt? Welche einzelnen Daten liegen dieser Scorewertberechnung zugrunde? Woher haben Sie diese Daten?

  8. Verarbeiten Sie die mich betreffenden Daten mithilfe einer weiteren automatisierten Entscheidungsfindung? Falls ja, erläutern Sie bitte mit aussagekräftigen Informationen die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen des bzw. der eingesetzten Verfahren.

Ihre schriftliche Stellungnahme per Briefpost erwarte ich unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monates Gemäß Artikel 12 Abs. 3 DS-GVO) nach Eingang dieses Schreibens.

Über diese Person wird auch hier geschrieben:

Auskunftsersuchen nach Newsletter-Anmeldung, allerdings hat er sich wohl über die Namensnennung beschwert, daher ist der Beitrag umgeschrieben worden.

Achtet bei der Beantwortung drauf, was der Kunde fordert.
Sendet alles mit (und mehr). Achtet besonders darauf, dass seine Paypal-Mail-Adresse evtl. eine andere ist, als die Kontaktadresse. Selbstverständlich die Newsletterprüfung nicht vergessen.

Und nun gibt es einen Ganz wichtigen Punkt:

Ihre schriftliche Stellungnahme per Briefpost erwarte ich unverzüglich

Darauf solltet ihr achten, den er hat ein Recht darauf, dass per Post zu erhalten. Er nimmt das mit den Informationen sehr genau und erwartet alle Details die zur Bestellung gehören (gegebenen Falles auch alte Bestellungen beachten).

Achtet darauf, ihm auch nochmal seine Rechte und etwaige fehlende Informationen zu erklären (in unserem Fall existieren keine Trackingdaten, da der Versand erst später erfolgt).

Selbstverständlich gilt: Keine Rechtsberatung, etwaige Schreiben sollten vorher mit dem eigenen DSGVO-Verantwortlichen abgesprochen/geprüft werden.

Checkliste
Bestellungen geprüft? :hollow_red_circle:
Plattformanbieter beachtet? :hollow_red_circle:
Versanddienstleister beachtet? :hollow_red_circle:
Zahlungsdienstleister bedacht? :hollow_red_circle:
Gab es Schufaprüfungen (o.ä.)? :hollow_red_circle:
Newsletter-Anmeldungen geprüft? :hollow_red_circle:
Art der Zustellung beachtet (spezieller Briefwunsch)? :hollow_red_circle:

Zum Beispielaufbau

Changelog
07.10.2025 - Checkliste hinzugefügt.
07.10.2025 - Anmerkungen zu Newsletteranmeldungen ergänzt.

Am besten noch per Einschreiben, sonst könnte ja noch sagen, er hat es nicht bekommen.

Vielleicht schaffen wir es hier, eine Art Best-Case HowTo / Sammlung zu schaffen, was in solch einem Fall exemplarisch versendet wird als Auskunft?

Das ist ein großer Papiertiger, und ohne praktische Erfahrung, klingt so eine Anforderung erstmal schwer überschaubar.

Sven von der webimpact® GmbH
www.webimpact.io
webimpact GmbH Logo Banner PlentyONE Enterprise Partner
:envelope: office@webimpact.io
:telephone_receiver: +49 (0) 2974 77 999 99

Das war der Kerngedanke dahinter :slight_smile:

Wir haben grundsätzlich schon alles fertig, der GF wird das wohl nochmal über unseren DSGVO-Dingens jagen und dann werde ich das für hier auch aufbereiten.
Tatsächlich ist der Aufwand überschaubar, wenn es ein Einzelner-Fall-Kunde (bzw. Wenig-Besteller) ist.

Ich glaube der tricky Part ist der zeitliche Ablauf.

So, wie versprochen hier mal ein Beispiel, wie sowas aufgebaut sein kann.

Dabei gilt :

Dieser Block steht für Eingaben

Dieser Block steht für Informationen von mir

Sehr geehrter Name des Kunden
auf Ihre Nachricht vom Datum der Anfrage, hier eingegangen am Datum des Erhaltens, teile ich Ihnen gemäß Art. 15 DS-GVO mit, dass die Firmenname inkl. Anschrift folgende Ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet:

Datenkategorie: Daten:
Familienname: Name des Kunden
Vorname: Vorname des Kunden
Anschrift: Anschriften des Kunden
Telefonnummer: Telefonnummern des Kunden
E-Mail-Adresse: E-Mailaddressen des Kunden inkl. Herkunft
Kundennummer: Kundennummer wenn sowas vergeben wird
Bankverbindung/Zahlarten: Alle bekannten Informationen
Bestellhistory: Alle Bestellungen
Newsletter-Anmeldung: Alle Anmeldungen

Name und Anschrift

Diese sollten immer vollständig aufgelistet werden, auch jede Abweichung zum Beispiel durch Tipp-Fehler. Für Anschriften gilt: Jede Anschrift, die mit diesem Kunden in Verbindung gebracht werden kann.
ACHTUNG: Fremdadressen, mit anderen Empfängern gehören hier nicht rein, außer der Anfragen erwähnt diese Vorgänge explizit.
ZUSATZ: Solltet Ihr Newsletter-Anbieter verwenden, prüft auch hier etwaige Anmeldungen, ist dort die Anmeldung mit einem der Adressfelder möglich muss dies ebenfalls erwähnt werden.

E-Mail

Hier sollten alle Adressen genannt werden, die gespeichert wurden. In unserem Fall gab es eine als Kontaktadresse und eine aus PayPal, da es sich hierbei um eine einzige Bestellung als Gast handelte, ist es recht einfach. Sollte ein Kunde mehrere E-Mail-Adressen in unterschiedlichen Aufträgen verwendet haben, sollte dies ebenfalls hier genannt sein.
ZUSATZ: Solltet Ihr Newsletter-Anbieter verwenden, prüft auch hier etwaige Anmeldungen. Dieser Eintrag ist dann ebenfalls zu erwähnen. Ebenfalls sollte dann auch das Anmeldedatum sowie der Zeitpunkt der Opt-In-Bestätigung festgehalten werden

Bankdaten

Ebenfalls alles notwendig. Hier gilt z.B. bei Paypal, dass die Transaktions-ID und die E-Mail der Zahlung angezeigt wird. Bei Banküberweisungen etwaige Kontodaten.

Bestellhistory (Wenn zutreffend)

Hier wird erwartet, das alles aufgeschlüsselt wird, was der Kunde einmal bestellt hat.
Hier wird in der Regel alles aufgelistet, was am Auftrag relevant ist. Werden mehr Vorgänge aufgelistet, kann dies mit einer Anlage gelöst werden. Wichtig sind Adressen und E-Maildaten wenn sie von oben abweichen.

Beispielaufbau
Bestellung BestellNr. vom Datum über Plattform
1x Produktname
Versand durch: Versanddienstleister
Kaufbetrag: Zwischensummer
Versandkosten: Versandkosten
Gesamtbetrag inkl. Versand: 11,54 €
Tracking-ID Versanddienstleister: TrackingID (Sollte diese nicht / noch nicht vorliegen, da die Anfrage vor Versand erfolgte, dann sollte hier der Text „Dieser Auftrag befindet sich noch in der Abwicklung“ enthalten

Newsletteranmeldungen (Wenn zutreffend)

Newsletter sind ein heikles Thema, daher sollte auch hier explizit geprüft werden, welche Anmeldungen vorgenommen wurden.
Achtung: Wurde der Newsletterservice gewechselt, sollte man sicherstellen, dass beim alten Anbieter keine Altlasten liegen, denn auch diese müssen erwähnt werden.
Wichtig ist, auch hier alles zu übermitteln was vorliegt. Auch aktive Anmeldeversuche ohne Verifizierung sind zu nennen, hier kann entsprechend mitgeteilt werden, dass diese Mail nicht für den Versand von Newslettern freigeschalten ist. Alternativ ist der Zeitpunkt des OPT-IN anzugeben.

1. Verarbeitungszwecke

Diese Daten wurden verarbeitet zur Abwicklung Ihrer Bestellung, Versandlogistik, Rechnungsstellung sowie zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und bei Bedarf zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen oder zur Rechtsverteidigung.

Diese Zwecke sollten angepasst werden, wenn man nach einer Bestellung z.B. den Kunden auch Bestellbezogene Werbung sendet, oder es bei euch ein Haken im Checkout für die Newsletteranmeldung gibt

2. Datenherkunft

Die Daten wurden direkt über den Bestellprozess in unserem Online-Shop durch Sie übermittelt.

Einige dieser Daten haben wir nicht von Ihnen selbst erhoben, sondern im Zuge Ihrer Bestellung durch den Zahlungsdienstleister PayPal erhalten.
Dazu gehören:
E-Mailadresse: PayPal-Mail-Addresse
Transaktions-ID: Transaktionsid

Dies kann für Banküberweisungen und Klarna adaptiert werden, auch hier gilt: alle Daten die den Kunden betreffen

Weitere Daten (Tracking-ID: Versandtracking-ID) wurden uns am Datum des Labels / Versandes im Zuge der Versandabwicklung durch den Versanddienstleisters Versanddienstleister zur Verfügung gestellt.

Im Falle einer größeren Bestellhistory, kann man diesen Bereich anpassen und alles in der History erwähnen.

Soweit nicht anders genannt wurden Ihre personenbezogenen Daten am Datum der ersten Bestellung oder des Kundenkontos erstmalig bei uns durch die Bestellung inkl. Nummer oder "Anlage eines Kundenkontos vom Datum über Plattform erfasst.

Sollte der Kunde sich zuerst in einem Newsletterletter-System angemeldet haben, sollte selbstverständlich das Datum der Newsletteranmeldung.

Beispiel: Soweit nicht anders genannt, wurden Teile Ihre personenbezogenen Daten erstmalig am Datum der Newsletteranmeldung durch Ihre Anmeldung zum Newsletter über Plattform/Newsletterdienstleister erfasst.

Alternativ kann man dies auch kombinieren

Beispiel: Soweit nicht anders genannt, wurden Ihre personenbezogenen Daten erstmalig am* Datum der Newsletteranmeldung durch Ihre Anmeldung zum Newsletter über* Plattform/Newsletterdienstleister sowie ergänzend am Datum der ersten Bestellung durch Ihre Bestellung mit der Nummer Bestellnummer über Plattform erfasst.

3. Datenübermittlung an Dritte

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgte (oder erfolgt) ausschließlich an folgende Empfänger:

Die Übermittlung zum Zweck der Zahlungsabwicklung erfolgte am Datum an Zahlungsdienstleister samt Anschrift.

Die Übermittlung zum Zweck der Versandabwicklung erfolgte am Datum an Versanddienstleister samt Anschrift.

Hier gilt wieder, kann in der History aufgelistet werden.

4. Speicherdauer / Löschkonzept

Ihre personenbezogenen Daten werden nach Vertragserfüllung voraussichtlich für die Dauer von 3 Jahren gespeichert. Falls die Daten anschließend nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Aufbewahrungspflichten mehr bestehen, werden die Daten anschließend gelöscht. Aufbewahrungspflichten bestehen in unserem Unternehmen gemäß § 257 HGB bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für die Dauer von 10 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres der Bestellung.
Danach erfolgt eine Löschung gemäß unserem internen Löschkonzept.

Hier muss rein, wie das bei euch gehandhabt wird. Das Löschkonzept ist für den Kunden uninteressant.

5. Profilbildung

Im Rahmen des Gastbestellvorgangs wurde kein Profil im Sinne einer systematischen Bewertung angelegt.

Bei Kunden mit Kundenkonten anzupassen. Wichtig ist, dass mitgeteilt wird, was gegebenen Falles mit diesem Konto ebenfalls noch gemacht wird. Hierbei handelt es sich aber lediglich um alle automatisierten Vorgänge.

6. Scorewert / Bonitätsbewertung

Es liegt uns kein Scorewert oder eine Bonitätsbewertung zu Ihrer Person vor. Eine solche Berechnung wurde weder vorgenommen, noch weitergeleitet.

Wurden mehrere Scorewerte eingeholt (durch Schufa oder ähnliches) muss dies Selbstverständlich für jeden Vorgang erwähnt werden. Ebenfalls fallen hier eure automatisierten Prozesse rein, die evtl. unter 5tens durch euch automatisiert erfolgten.

7. Automatisierte Entscheidungsfindung

Eine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO findet in Bezug auf Ihre Daten nicht statt.

Wenn ihr soetwas nutzt (z.B. Auftragsablehnung wegen 6tens) ist das hier zu erwähnen

Ihre Rechte

Sie haben nach Maßgabe der Art. 16 bis 20 DS-GVO das Recht auf Berichtigung, Löschung und/oder Einschränkung der Verarbeitung einzelner oder aller über sie erhobenen bzw. gespeicherten Daten.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DS-GVO). Die für die die Terra King GmbH zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart Telefon: 0711 / 61 55 41 - 0 E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de Webseite: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de (Stand 21.07.2025)

Immer auf die Rechte verweisen. Hier selbstverständlich mit euren Informationen

Wir haben uns bemüht, Ihren Auskunftsanspruch vollständig und richtig zu erfüllen. Weitere Details zu den Datenverarbeitungen bei der Firmenname können Sie den datenschutzrechtlichen Informationen entnehmen, die wir Ihnen am Letztes Datum einer Bestellung wo evtl. die Datenschutzerklärung beilag zur Verfügung gestellt haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter den im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Auskunft zu bestimmten Punkten wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Anfrage wurde von uns dokumentiert und bearbeitet. Dieses Schreiben geht Ihnen ebenfalls postalisch zu.

Finale

Nun ist folgendes wichtig, erwartet der Kunde den Versand per Mail, so ist dem Folge zu leisten. Hier hat die DSGVO dem Kunden das Recht eingeräumt und diese uns auch direkt als Pflicht aufgebrummt.

Nein, bei Plenty gibt es keine einwandfreie Möglichkeit Kundendaten auszulesen. Bei Festkonten geht das zumindest aus dem Kontakt heraus.

Es müssen sämtliche Informationen mitgeteilt werden, die die anfragende Person betreffen. Wenn er also für Zahlungen eine abweichende Mailadresse benutzt oder wenn er Ihnen eine separate Lieferadresse nennt, sind diese mittzuteilen. Keinesfalls dürfen Informationen über andere Personen genannt werden, es sei denn, der Auskunftsersuchende hat diese mitgeteilt, bspw. als abweichende Lieferadresse.

Bedeutet wenn Max Mustermann mit der E-Mail Adresse x@y.z angefragt hat, und es existiert ein Auftrag von Martina Mustermann mit der gleichen E-Mail, so gilt diese als andere Person und fällt nicht unter diese Auskunft. Hier müsste Martina selbst anfragen.

Nachtrag

Kein Rechtsbeistand oder Datenschutzbeauftragter, lediglich ein Learning by Doing. Das finale Schriftstück sollte gegebenen Falles noch von dem eigenen DSB gegengeprüft werden.

Sehr cool gemacht!

Fun Fact:

Wir haben jetzt auch so eine E-Mail bekommen, allerdings gibt es keinen Kunden unter der Adresse, mit dem Namen oder der E-Mail Adresse. Dennoch möchte er eine Auskunft per Post haben und theoretisch kann ich ihm die Frage “Woher wir die Daten haben?” nun damit beantworten: “Aus deiner E-Mail”.

Nicht wirklich, das würde bedeuten, das du Daten speicherst, ohne den Kunden vorher zu informieren.

Korrekt wäre sowas wie:

vielen Dank für Ihre Anfrage vom [Datum] zur Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO.

Nach sorgfältiger Prüfung können wir Ihnen mitteilen, dass bei uns keine personenbezogenen Daten zu Ihrer Person gespeichert sind. Die im Rahmen Ihrer Anfrage übermittelten Informationen (z. B. Ihre E-Mail-Adresse) wurden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für die Dauer von drei Jahren aufbewahrt, um gesetzliche Nachweispflichten zu erfüllen.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

(Und ja, leider auch per Post )

Wie sich jetzt herausgestellt hat, zum Glück bevor irgendwas von uns gesendet wurde, hat er sich erst vor kurzem bei uns im Newsletter registriert. Zum Glück habe ich heute dort nochmal nachgeschaut.

hab es mit aufgenommen und im ersten Beitrag auch eine Checkliste eingefügt.

Vielen Dank @DarkCMS-Kevin.
Dieser Beitrag hilft auch mir als nicht Händler, um zu verstehen wie die Auskunft aufzubauen ist.

Das Thema ist vermutlich zu schaden für die Kategorie Smalltalk / Allgemeines. Hätte dafür gern einen Bereich wo ich es anpinnen kann. Aber ob wir hier im Forum wirklich einen „#E-Commerce Recht“ Bereich aufmachen sollten?

Sven von der webimpact® GmbH
www.webimpact.io
webimpact GmbH Logo Banner PlentyONE Enterprise Partner
:envelope: office@webimpact.io
:telephone_receiver: +49 (0) 2974 77 999 99

Muss man ja nicht so nennen, aber ein Bereich mit How to’s wäre schon ab und an hilfreich

Gruß

Ut

Würde ihn nicht “E-Commerce Recht” nennen, sondern sowas wie “Anleitungen” oder “Händlerwiki” oder so.

Es müssen ja nicht immer rechtliche Themen sein die evtl. eine coole Unterstützung sind.

Evtl. kann man es ja sogar so machen dass ein Mod die Themen in die Kategorie verschieben muss wenn sie “für würdig empfunden wurden”!

gegen E-Commerce-Recht spricht nix, solange in der Kategoriebeschreibung dargestellt wird, das dort Hilfestellungen zu den jeweiligen Themen aber keine Rechtsberatung stattfindet.

Ich denke es steht außer Frage, das hier kein Anwalt anwesend ist, und unsere Beiträge auch als solches behandelt werden sollten, was sie sind: Hilfestellungen

Ich denke „Händlerwiki“ ist an der Stelle auch wieder sehr allgemein.

Und wenn ich mir dann die aktuellen Geschichten wie Widerrufsfunktion und co anschaue, ist es wahrscheinlich hilfreich, wenn man das als „E-Recht“ bündelt