Kündigung durch PlentyONE nach Widerspruch – welche AGB gelten überhaupt?

Moin,

falls ihr aktuell ebenfalls von den neuen Preisen bei PlentyONE betroffen seid, widersprochen habt und anschließend eine Kündigung erhalten habt, würde ich mir vor allem einmal die AGB-Grundlage der Kündigung genauer ansehen.

Bei mir war der Ablauf:

-Neues Preisangebot erhalten.

  • Widersprochen.
  • Nachverhandelt – was sich durchaus gelohnt hat.
  • Den Widerspruch trotzdem nicht zurückgezogen.
  • Daraufhin Kündigung zum 31.12.2026.

PlentyONE beruft sich dabei auf § 31 Abs. 4 der aktuellen AGB.

Genau das halte ich für zumindest fragwürdig.

Ich habe zuletzt im Jahr 2018 ausdrücklich AGB akzeptiert. An eine spätere Information über geänderte AGB oder ein entsprechendes Änderungsverfahren kann ich mich nicht erinnern.

Das Interessante daran: Die AGB von 2018 enden bereits bei § 22. Einen § 31 Abs. 4 gibt es dort überhaupt nicht.

In den damaligen AGB ist zudem geregelt, wie mit AGB-Änderungen und einem Widerspruch des Kunden umzugehen ist. Nach meinem Verständnis stellt sich deshalb die Frage, ob Plenty bei langjährigen Bestandskunden einfach Kündigungsrechte aus einer deutlich späteren AGB-Fassung heranziehen kann, wenn diese möglicherweise nie wirksam Bestandteil des ursprünglichen Vertrages geworden ist.

Das bloße Veröffentlichen neuer AGB auf einer Webseite dürfte jedenfalls nicht automatisch dazu führen, dass diese bei bestehenden Verträgen gelten.

Für mich persönlich ist die Kündigung letztlich zweitrangig, da wir Plenty ohnehin verlassen werden.

Interessant finde ich aber die grundsätzliche Frage:

Welche AGB-Fassung gilt bei euch tatsächlich – und wann habt ihr dieser zuletzt ausdrücklich zugestimmt?

Hat noch jemand nach seinem Widerspruch eine Kündigung unter Berufung auf § 31 Abs. 4 erhalten?