Dem Kunden gegenüber ist man da als Plenty-Händler ziemlich aufgeschmissen, finde ich. Wenn bei uns so eine Rechnung von dem von uns gewählten Tool/Dienstleister als fehlerhaft deklariert wird, würden wir die Ausstellung einer Rechnung fordern, die fehlerfrei ist. Insbesondere wenn ich den Hinweis lesen würde: „Für eine fehlerhafte E-Rechnung darf der Rechnungsempfänger keine Vorsteuer geltend machen.“.
Blöd ist, das Plenty sich, zumindest in der Vergangenheit, nur auf die Kompatibilität bei einem Prüf-Dienst (ich bin der Meinung es war Mustang PDF) berufen hat. Ich stecke technisch nicht tief genug in der Materie, weil wir fast ausschließlich B2C-Geschäft haben, aber ich wundere mich immer das es bei dem Standard scheinbar so viel Interpretationsspielraum gibt. Das kann ich mir immer nicht so richtig vorstellen. Aber dein Beispiel zeigt ja auch wieder dass das nicht so einfach ist wie ich mir das so vorstelle.
Den Kunden würde ich an deiner Stelle erstmal um Geduld bitten und bei Plenty ein Ticket mit der höchsten Priorität eröffnen. Mehr kann ich dir leider auch nicht raten.