Plenty taugt objektiv höchstens als Middleware. Wenn etwas steuerlich nicht ordnungsgemäß abgebildet werden kann, dann kann nicht fakturiert werden, und dann kann das System eben dafür nicht genutzt werden.
Warenkörbe mit unterschiedlichen USt-Sätzen
Reverse Charge: nur korrekt darstellbar bei B2B-Dienstleistungen (erst recht keine igl Dreiecksgeschäfte oder nationale Umsetzungen)
PL z.B.: Nur, wenn man selbst oder der Steuerberater das SAF-T Reporting durchführt (hat jetzt offen gesagt weniger etwas mit der VAT Compliance selbst in plenty zu tun als mit dem per se sehr beschränkten Funktionsumfang von plenty)
UK nach Brexit: Da hat sich plenty von *** als selbsternannten E-Commerce-Experten und „E-Commerce-Steuerberater“ beraten lassen, anstatt durch eine Boutique wie KMLZ mit echter Expertise, und jegliche materiell-rechtliche Begründung wurde konsequent ignoriert. In der Konsequenz hat man an der eigenen Beratung gespart und es für das ganze System in den Sand gesetzt.
NO: keine Berücksichtigung der Umsatzschwelle von 50.000 NOK
USA: Sales Tax (obwohl sämtliche Daten seit 2021 vom OMP selbst schon vorliegen): konsequent ignoriert und USt-Logik über ein vollkommen anderes Steuersystem zusätzlich gestülpt > korrekte ertragsteuerliche Behandlung kann sich lediglich aus Zufall in bestimmten Konstellationen und Einstellungen ergeben (ansonsten ist die Bemessungsgrundlage für die ESt oder KSt entweder zu hoch oder zu niedrig; im ersten Falle zahlt man zu viel Steuern, im zweiten Falle geht das zumindest in Richtung leichtfertige Steuerverkürzung)
Essenzielle Grundfunktionen eines ERPs: Darauf möchte ich eigentlich gar nicht weiter eingehen. Aber selbst die banalste Grundfunktion, die Bewertung eines Lagerbestands für einen bestimmten Stichtag anzeigen zu lassen, fehlt komplett, obwohl das nur die Anwendung von Mathematik auf dem Lehrplan einer Grundschule erfordert. Stattdessen ist ein Roll-back oder Roll-forward der Warenbestandsentwicklung und -bewertung manuell erforderlich. Ich erwähne das deshalb, weil mich das 2011 damals auf den ersten Blick schockiert hatte.
Konsequenz: Viel Spaß in Zukunft mit der DSFinVBV bei einer Außenprüfung. Dann ist ein Programm wie DATEV das System, das führende ERP oder Fakturierungsprogramm das Vorsystem, Plenty das Vorvorsystem und der Marktplatz das Vorvorvorsystem. Und wenn die Kanzlei nicht durch sämtliche Vorsysteme bis zu den Ursprungsdatenströmen hindurchblicken kann, dann wird das ungemütlich.
Das sind alles Themen, die schon seit vielen Jahren existieren (regelmäßig bereits lange vor dem offiziellen Forum seit 2016), und mit Sicherheit wird nichts mehr daran geändert: Die Aussage vor etwa fünf Jahren war, dass die USt-Logik tief im Core vergraben ist und der ursprüngliche Entwickler damals längst seit rund 10 Jahren weg war, keinerlei Repositories und sonstige Dokumentationen existieren und sich deshalb ohnehin niemand herantrauen würde.
> (Ausgenommen USA) >> Wer ausschließlich innerhalb eines einzigen Landes – wie Deutschland – mit einem einheitlichen Umsatzsteuersatz verkauft, der hat keine Probleme bei den richtigen Einstellungen. Grenzüberschreitend kollabiert die gesamte Logik von plenty jedoch rasch bei Standardfällen. Und ja: Ich habe in der Realität noch niemals erlebt, dass bei einer Außenprüfung zu hoch abgeführte Steuern moniert wurden, aber korrekt ist es deshalb eben dennoch nicht. Dann hat man die Möglichkeit einer Berichtigung innerhalb der Festsetzungsfrist, aber das ist eben wieder mit relativ viel Aufwand verbunden. Und wenn man das nicht selbst erledigt, sondern die Kanzlei damit beauftragt, dann sollte man vorher durchrechnen, ob sich das unter´m Strich auch lohnt. (Aus eigener Erfahrung aus der Beratung von Unternehmen bei genau solchen Themenkomplexen kommen da nämlich schnell mal nicht nur einige Stunden, sondern eher zwei bis vier Wochen zusammen. Bei einer Kanzlei würde das rasch zu einem mittleren fünfstelligen Honorar führen).