Umsatzsteuer auf Versandkosten bei gemischten Steuersätzen & die Realitätsverweigerung bei Plenty

Hallo ,

Wenn in einem Auftrag Artikel mit 7 % und 19 % Umsatzsteuer enthalten sind, berechnet plentymarkets / PlentyONE die Versandkosten offenbar nicht anteilig nach den Steuersätzen, sondern komplett mit dem höchsten im Auftrag vorkommenden Steuersatz.

Also vereinfacht:

  • Artikel mit 7 %

  • Artikel mit 19 %

  • Versandkosten werden vollständig mit 19 % berechnet

Nach meinem Verständnis ist das falsch. Versandkosten sind umsatzsteuerlich eine Nebenleistung und müssten bei gemischten Steuersätzen entsprechend aufgeteilt werden.

Ich habe dazu ein Ticket eröffnet. Die bisherigen Antworten von Plenty waren aus meiner Sicht wenig überzeugend. Zuerst hieß es sinngemäß, das sei für das Finanzamt kein Problem, weil ja eher zu viel Umsatzsteuer abgeführt werde. Später wurde auf die Verfahrensdokumentation verwiesen.

Im Ergebnis wurde aber auch mitgeteilt, dass Plenty auf der bestehenden Basis die Versandkosten gar nicht anteilig auf die Steuersätze aufteilen kann.

Für mich klingt das letztlich nach: Die Berechnung ist technisch nicht korrekt abbildbar, aber es sei nicht schlimm, weil das Finanzamt im Zweifel mehr Umsatzsteuer bekommt.

Das finde ich ziemlich problematisch und über einen Zeitraum von 15 Jahren dürfte ein erheblicher Betrag an das Finazamt zu viel gezahlt worden sein.

Daher meine Frage:

Gibt es hier weitere Händler, die sowohl 7-%- als auch 19-%-Artikel verkaufen?

Ist euch das Thema schon aufgefallen?

Und wie geht ihr damit um?

Viele Grüße
Marcel

Das Thema ist alt. Kannst ja mal im alten Forum danach suchen. Unter anderem @Marlon.Franke hat sich mit sehr guten Argumenten und Fakten an plenty abgearbeitet – ohne Erfolg.

Meine Perspektive: Da hat einfach jemand keine Lust die entsprechenden Stellen in der Auftragsverwaltung anzufassen. Macht halt Arbeit und bringt keine Neukunden zu plenty. Dass man die Stimmung bei Bestandskunden nicht verbessert, wird seit Jahren hingenommen.

4 „Gefällt mir“

Wir haben normal und ermäßigt, aber auch wir arbeiten mit der „Der höchste Satz gewinnt“ das Finanzamt akzeptiert das, da hier keine Verlustsituation entsteht.

Was ich immer wieder interessant finde: „das sei für das Finanzamt kein Problem, weil ja eher zu viel Umsatzsteuer abgeführt werde“ als Antwort als technischer Support. Am Ende liegt die Entscheidung beim Finanzamt, ob sie die fehlerhafte Abrechnung dulden.

Der Fehler ist hier im System, da die Versandkosten als Produkt hinterlegt sind. Dadurch sind sie auf diesen einen Steuersatz fixiert.

1 „Gefällt mir“

Hallo Uwe,

danke für die Rückmeldung. Genau so etwas hatte ich leider schon befürchtet.

Dass Marlon Franke sich bereits mit dem Thema beschäftigt hat, überrascht mich nicht. Wenn das aber tatsächlich schon im alten Forum ausführlich thematisiert wurde und trotzdem bis heute nichts passiert ist, ist das aus meiner Sicht schon ziemlich erbärmlich.

Ich hatte vor Kurzem wieder Kontakt mit einem Sales Manager, der mir den PlentyONE-Tarif schmackhaft machen wollte. Da habe ich sinngemäß gesagt: Bevor wir überhaupt über neue Tarife und deutlich höhere Kosten sprechen, möchte ich erst einmal wissen, ob dieses grundlegende steuerliche Problem gelöst wird. Ich werde natürlich so oder so zu Odoo wechseln, weil ich schon jetzt bemerkt habe das es dort viel mehr Möglichkeiten gibt. Allerdings ist dieses Problem auch bei Odoo nicht gelöst, lässt sich aber mit einem Workflow handeln. Aber bevor ich gehe will ich das trotzdem erklärt haben.

Bei mir betrifft das grob geschätzt rund 50 % aller Warenkörbe — und das über einen Zeitraum von 15 Jahren. Ich mache mir jetzt gar nicht erst die Mühe, auszurechnen, wie viel Geld dadurch möglicherweise zu viel ans Finanzamt gegangen ist, weil ich mir den Tag nicht komplett versauen möchte.

Aber wenn das Thema tatsächlich schon im alten Forum mit guten Argumenten und Fakten aufbereitet wurde und Plenty trotzdem seit Jahren nicht reagiert, spricht das leider sehr deutlich für sich.

Ich werde mir die alten Beiträge auf jeden Fall noch einmal anschauen.

Ist aber einer von 100 Gründen die mich dazu bringen bei Plenty zu kündigen.

Viele Grüße
Marcel

Genau das ist aus meiner Sicht der entscheidende Punkt.

Bei B2C kann man vielleicht noch sagen: Das Finanzamt bekommt im Zweifel mehr Umsatzsteuer, also wird es dort vermutlich keinen unmittelbaren Ärger geben.

Aber bei B2B-Verkäufen ist die Sache aus meiner Sicht deutlich problematischer. Dann erhält der Kunde eine Rechnung mit einem möglicherweise falschen Steuerausweis und macht auf dieser Grundlage seinen Vorsteuerabzug geltend.

Wenn Versandkosten eigentlich anteilig 7 % und 19 % zugeordnet werden müssten, Plenty aber komplett 19 % ausweist, dann wird beim gewerblichen Kunden unter Umständen zu viel Vorsteuer ausgewiesen und möglicherweise auch gezogen.

Dann ist es eben nicht mehr nur die Frage, ob das Finanzamt beim Händler „mehr Geld bekommt“, sondern ob die Rechnung gegenüber dem Unternehmerkunden korrekt ist.

Und genau deshalb finde ich die Antwort „Das ist für das Finanzamt kein Problem, weil eher zu viel Umsatzsteuer abgeführt wird“ viel zu kurz gedacht.

Ich meine, dass das Problem bei Odoo eben nicht besteht. Ich müsste das noch mal testen. (Bei Puresports haben wir aktuell tatsächlich keine Produkte mit vermindertem Steuersatz.) Aber ich meine, dass Odoo die Versandkosten sauber anteilig besteuert.

Jain, er ist nur nicht korrekt (wie gesagt, wird geduldet). Hier gleicht sich das System ja wieder auf 0 aus.

Gibt andere Fragen die man dann auch stellen sollte:
Bei uns war das: „Wie viele Gutscheine geben wir an Kunden aus, weil bei Ware was nicht einwandfrei war?“, Ohne passende Gutschrift, hat man hier evtl auch über jahre drauf gezahlt.

Das kann ich leider überhaupt nicht bestätigen, ich hatte dazu mit dem Odoo Support schon zu tun. Am Ende haben wir das selbst gelöst, in Odoo ist es ja möglich im Gegensatz zu Plenty.

Plenty taugt objektiv höchstens als Middleware. Wenn etwas steuerlich nicht ordnungsgemäß abgebildet werden kann, dann kann nicht fakturiert werden, und dann kann das System eben dafür nicht genutzt werden.

:cross_mark: Warenkörbe mit unterschiedlichen USt-Sätzen

:cross_mark: Reverse Charge: nur korrekt darstellbar bei B2B-Dienstleistungen (erst recht keine igl Dreiecksgeschäfte oder nationale Umsetzungen)

:cross_mark: PL z.B.: Nur, wenn man selbst oder der Steuerberater das SAF-T Reporting durchführt (hat jetzt offen gesagt weniger etwas mit der VAT Compliance selbst in plenty zu tun als mit dem per se sehr beschränkten Funktionsumfang von plenty)

:cross_mark: UK nach Brexit: Da hat sich plenty von *** als selbsternannten E-Commerce-Experten und „E-Commerce-Steuerberater“ beraten lassen, anstatt durch eine Boutique wie KMLZ mit echter Expertise, und jegliche materiell-rechtliche Begründung wurde konsequent ignoriert. In der Konsequenz hat man an der eigenen Beratung gespart und es für das ganze System in den Sand gesetzt.

:cross_mark: NO: keine Berücksichtigung der Umsatzschwelle von 50.000 NOK

:cross_mark: USA: Sales Tax (obwohl sämtliche Daten seit 2021 vom OMP selbst schon vorliegen): konsequent ignoriert und USt-Logik über ein vollkommen anderes Steuersystem zusätzlich gestülpt > korrekte ertragsteuerliche Behandlung kann sich lediglich aus Zufall in bestimmten Konstellationen und Einstellungen ergeben (ansonsten ist die Bemessungsgrundlage für die ESt oder KSt entweder zu hoch oder zu niedrig; im ersten Falle zahlt man zu viel Steuern, im zweiten Falle geht das zumindest in Richtung leichtfertige Steuerverkürzung)

:cross_mark: Essenzielle Grundfunktionen eines ERPs: Darauf möchte ich eigentlich gar nicht weiter eingehen. Aber selbst die banalste Grundfunktion, die Bewertung eines Lagerbestands für einen bestimmten Stichtag anzeigen zu lassen, fehlt komplett, obwohl das nur die Anwendung von Mathematik auf dem Lehrplan einer Grundschule erfordert. Stattdessen ist ein Roll-back oder Roll-forward der Warenbestandsentwicklung und -bewertung manuell erforderlich. Ich erwähne das deshalb, weil mich das 2011 damals auf den ersten Blick schockiert hatte.

Konsequenz: Viel Spaß in Zukunft mit der DSFinVBV bei einer Außenprüfung. Dann ist ein Programm wie DATEV das System, das führende ERP oder Fakturierungsprogramm das Vorsystem, Plenty das Vorvorsystem und der Marktplatz das Vorvorvorsystem. Und wenn die Kanzlei nicht durch sämtliche Vorsysteme bis zu den Ursprungsdatenströmen hindurchblicken kann, dann wird das ungemütlich.

Das sind alles Themen, die schon seit vielen Jahren existieren (regelmäßig bereits lange vor dem offiziellen Forum seit 2016), und mit Sicherheit wird nichts mehr daran geändert: Die Aussage vor etwa fünf Jahren war, dass die USt-Logik tief im Core vergraben ist und der ursprüngliche Entwickler damals längst seit rund 10 Jahren weg war, keinerlei Repositories und sonstige Dokumentationen existieren und sich deshalb ohnehin niemand herantrauen würde.

> (Ausgenommen USA) >> Wer ausschließlich innerhalb eines einzigen Landes – wie Deutschland – mit einem einheitlichen Umsatzsteuersatz verkauft, der hat keine Probleme bei den richtigen Einstellungen. Grenzüberschreitend kollabiert die gesamte Logik von plenty jedoch rasch bei Standardfällen. Und ja: Ich habe in der Realität noch niemals erlebt, dass bei einer Außenprüfung zu hoch abgeführte Steuern moniert wurden, aber korrekt ist es deshalb eben dennoch nicht. Dann hat man die Möglichkeit einer Berichtigung innerhalb der Festsetzungsfrist, aber das ist eben wieder mit relativ viel Aufwand verbunden. Und wenn man das nicht selbst erledigt, sondern die Kanzlei damit beauftragt, dann sollte man vorher durchrechnen, ob sich das unter´m Strich auch lohnt. (Aus eigener Erfahrung aus der Beratung von Unternehmen bei genau solchen Themenkomplexen kommen da nämlich schnell mal nicht nur einige Stunden, sondern eher zwei bis vier Wochen zusammen. Bei einer Kanzlei würde das rasch zu einem mittleren fünfstelligen Honorar führen).

2 „Gefällt mir“

Ja, das ist wohl die Konsequenz. Dann stellt sich allerdings die Frage, wozu Plenty in solchen Fällen überhaupt noch taugt.

Ich nehme Plenty zunehmend nur noch als Marktplatz-Connector wahr. Da wir selbst mit Marktplätzen kaum beziehungsweise nichts zu tun haben und das System offenbar nicht einmal in allen Fällen rechtssichere Rechnungen erzeugen kann, kann ich immer weniger nachvollziehen, womit die geforderten Kosten in mittlerweile exorbitanter Höhe gerechtfertigt werden sollen.

Wenn ein System gemischte Steuersätze zulässt, muss es aus meiner Sicht auch in der Lage sein, Versandkosten steuerlich korrekt aufzuteilen. Andernfalls kann es für diesen Anwendungsfall schlicht nicht rechtssicher genutzt werden. Dann sollte am besten nicht angeboten werden damit Rechnungen zu erzeugen.