An welcher Stelle in eBay meinst du konkret @Lorenzo ?
In dem Textfeld in dem vorher eigentlich die Infos zur OS Plattform standen. Weitere Angaben!
Amazon - Sellercentral
Wir haben dort folgenden Satz hinterlegt.
„Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.“
Gruß Frank
Das hab ich bei mir auch so stehen gelassen. Das ist auch das Einstige, alles andere ist raus geflogen.
Weiß denn jemand, ob das auch an der Stelle, wo sonst der Link war (also bspw. Impressum bzw. bei Amazon Händlerangaben), angegeben werden muss? Mein letzter Stand war, dass das in die AGB gehört.
Grüße
Alex
Wir den Satz auch in den AGB wo er hin gehört.
Gruß Frank