Verweise auf OS-Plattform müssen zum 20.Juli entfernt werden

Hallo zusammen,
erstmals vielen lieben Dank für die tolle Initiative @webimpact :clap:.

Zum 20.Juli müssen alle Verweise auf die OS-Plattforum entfernt werden. Hier eine Info für euch:

Erforderliche Maßnahmen:

  • Bitte entfernen Sie alle Verweise auf die OS-Plattform zum 20. Juli 2025 aus Ihren Impressen, AGB, E-Mail-Signaturen sowie von Ihrer Webseite und weiteren Verkaufsplattformen wie Amazon und eBay.
  • Aktualisieren Sie zu diesem Stichtag bitte Ihre Rechtstexte.

Bisher gab es diese Klausel in den AGB:

Europäische Streitbeilegung für Verbraucher

  1. Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung für Verbraucher gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

  2. Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

Mit der Abschaffung der OS-Plattform entfällt nun der Hinweis hierauf (Im Beispiel der Absatz (1)).

Die Pflicht, auf eine Teilnahmebereitschaft an einer Streitbeilegung hinzuweisen, besteht nach dem § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) aber weiterhin, weshalb Absatz (2) im Beispiel weiterhin in den AGB darzustellen ist.

Gruß
Ayoub

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Als Ergänzung dazu:

Antworten auf häufige Fragen:

Der 20.07.2025 ist ein Sonntag. Kann ich den Link eher oder später entfernen?

Nein, bitte entferne den OS-Link erst zum Stichtag an allen Stellen im Shop.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Verlinkung auf die OS-Plattform besteht bis zum 20.07.2025. Ein vorzeitiges Entfernen des Links könnte zu Abmahnungen führen. Auch eine spätere Entfernung des OS-Links kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Ein Rechtsanwalt hatte bei Facebook gepostet dass er diesen Text auf seiner Website eingefügt hat um evtl. zu verhindern dass jemand am 20.07. um 0:00 Uhr eine Abmahnung versendet:

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Ich werde auch am Sonntag die Maßnahmen umsetzen. Aber keine halbwegs gescheite Kanzlei wird es versuchen am 20.07.2025 auf die Uhr zu schauen um dann am Stichtag abzumahnen. Das wäre absolut haltlos und hätte im Streitfall null Substanz. Am 19.07 und 21.07 sieht das ganze bestimmt schon anders aus. Da stehen die ersten sicher schon in den Startlöchern.

Keine Rechtsberatung

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@Lorenzo,

hast Du dazu auch eine Quelle, also Link zum Betrag? Wäre so ein Text auch rechtlich zulässig? Nur weil das ein Rechtsanwalt gepostet hast, heißt das noch lange nicht, dass der zulässig ist.

Aber vielleicht bin ich auch nur paranoid ob der ganzen Vorschriften und Abmahnfallen und rechtlichen Regelungen…

Hallo,

ich meine das war ein Malte irgendwas in der Facebook Wortfilter Gruppe.

Vielleicht einfach mal danach suchen!

Natürlich nicht.

Wenn du ganz sicher gehen willst, machst du dir Samstag Abend nen Wein auf und änderst pünktlich um 12 Uhr alles!

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Gute Idee! Ich weiß eh immer nie, was ich Samstag Nacht machen soll… :laughing:

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Nur nicht zuviel Wein, nicht dass du Mitternacht verschläfst oder zu betrunken bist die Änderung vorzunehmen! :wink:

Hallo find ich super diese Lösung.

Wir haben das entsprechend unserem Händlerbund Text erstmal so eingebaut:

Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt bis zum 20.07.2025 eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Sie können die Plattform bis zum 19. Juli 2025 nutzen. Sie können aber bereits jetzt keine neuen Beschwerden mehr einreichen.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.


Bis wir über Plenty all unsere Marktplatz Listings usw. überarbeitet haben, das dauert oftmals 1 bis 2 Arbeitstage und wenn da Sonntag & Montag alle Händler aktualisieren eventuell sogar länger. Zumindest kann so keiner wegen Irreführung wegen des abgeschalteten Portal Links klagen…

Danke für den Tipp.

Grüße Alexander

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Die Listings müssen doch nicht bearbeitet werden? Nur das Impressum und evtl. die AGB?

Bis letztes Jahr war es immer so das ein Ebay Listing aktualisiert werden musste um die aktuellen Rechtstexte zu übernehmen. Ich bin da gerade drin und kann später berichten ob das noch so der Fall ist…

Stimmt da war was.

Betrifft aber glaube ich nur die Rechtstexte, nicht die Impressumsangaben.

Generell: Ich habe gelesen dass manche Anbieter von Rechtstexten den OS-Hinweis auch in die AGBS geschrieben haben. Also prüft das alle am besten nochmals.

Schönes Wochenende

Ebay hab ich gerade ausprobiert, die haben das umgebaut Impressum und AGB werden jetzt auf allen Listings ohne Aktualisierung zugleich geändert.

Ebenfalls schönes Wochenende

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Denkt dran heute ist hier Stichtag. Heute muss der Verweis raus.

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Also müssen die beiden Häkchen raus:

Woher ist denn der Screenshot?

Bereich „Impressum & Info zum Verkäufer“ unter „Ihre Informationen und Richtlinien“ in Amazon Seller Central.

@AlexBuzz

Von Amazon bei Impressum. Das sind die Drunter zum anhaken / rausnehmen.

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Bei Otto.de scheint es keine Möglichkeit zu geben, die Angabe der Streitbeilegung im Impressum zu deaktivieren. Ich vermute das wird global Plattformseitig gesteuert?

Bei ebay lässt sich der Text nicht komplett entfernen, da ein Text eingegeben sein muss.

Ein - funktioniert!