Plenty Alternativen

Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr in die Runde,

wenn vermehrtes Interesse an der GoBD-konformen Umsetzung eines ERP-Wechsels besteht, dann kann ich dazu im Februar einen Thread starten, um grundlegende Informationen zur Verfügung zu stellen und Fragen zu beantworten.

Ich kann an der Stelle nur schon einmal sagen, dass dies bei plenty durchaus mit einigem Aufwand verbunden ist, da kein GDPdU-Export (eigentlich GoBD, aber man redet noch immer von GDPdU) aus plenty möglich ist (wie der DART-Export in SAP).

In plenty existiert z.B. auch gar keine Buchhaltung. Aber darüber hinaus existiert eine Vielzahl von weiteren Daten, die gesichert werden müssen.

Aber ich will darauf hinweisen, dass es sich um kritische Entscheidungen handelt, die auch keinesfalls ohne Einbindung des Steuerberaters umgesetzt werden sollten.

Das ist die isolierte technische Betrachtung. Eine Migration ist am Beispiel von SAP R3 zu S/4HANA der Königsweg. Aber eine Migration ist auch rechtlich nicht vorgeschrieben (es kann zudem auch sein, dass etwa der Geschäftsbetrieb eingestellt wird und damit auch das Produktivsystem). Allerdings sind Anforderungen strikt zu berücksichtigen, da es im Zweifel zu Schätzungen bei einer Außenprüfung kommen kann (und man keinerlei Möglichkeit hätte, die Ansätze zu widerlegen).

Das ist so leider nicht ganz der Fall. Die Belege als PDF werden nicht den Erfordernissen einer maschinellen Auswertbarkeit gerecht (zum Import in CaseWare IDEA). Stichproben einzelner PDFs werden dann abgestimmt. Aber da die Buchhaltung selbst nicht in plenty erfolgt – sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit final in DATEV – ist dieser Bereich weniger problematisch, sofern auch wirklich eine echte OP-BuHa existiert. Allerdings geht es nicht lediglich um Buchungsbelege.

Versetzt Euch einfach mal gedanklich in die Lage des Prüfers:

  • Was steht in den Bilanzen und Erfolgsrechnungen – und wie kommen diese Werte zustande?
  • Als einfaches Beispiel die Warenbewertung: Wie hoch genau ist die Anzahl und der EK jedes Artikels zum Beginn des ersten Jahres der Prüfung und am Ende jeder geprüften Periode (in der Regel werden vier Jahre geprüft – in 2026 würde dies regelmäßig die Jahre 2021 bis 2024 oder 2020 bis 2023 betreffen). Um die Frage zu beantworten, ist in plenty eine Auswertung der Warenbewegungen durch einen Roll-back erforderlich, also eine Rückwärtsrechnung, ausgehend von den Werten zum aktuellen Datum. Ohne die Warenbewegungen vom ersten geprüften Jahr bis zum aktuellen Datum wäre diese konkrete Frage nicht zu beantworten, wobei darüber hinaus grundsätzlich die gesetzliche Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO berücksichtigt werden muss.
  • In DATEV existieren dann zwar auch jeweils die absoluten Werte für die Eröffnungs- und Schlussbilanz jedes Jahres. Aber nur als ein finaler Wert. Wie diese zustande kommen, kann dadurch hingegen nicht beantwortet werden.
  • Wenn ein Nachweis nicht erbracht werden kann, dann kann dies zu den bereits angedeuteten Schätzungen führen.
  • Deshalb hatte ich weiter oben bereits einen gewissen Aufwand angedeutet; und die Warenbewegungen stellen nur ein Beispiel dar.

Anhand von Likes kann ich das Interesse für einen solchen eigenen Thread beurteilen.

VG

Marlon

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